Copyright 2023 - PC Service Krohmer & Fischer GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Fa. PC Service Krohmer & Fischer GmbH (im folgenden PC Service GmbH) abgegebenen Angebote und abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und sind auch dann wirksam, wenn sich die PC Service GmbH bei späteren Verträgen im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung nicht ausdrücklich auf sie bezieht.

Abweichende Bedingungen des Bestellers, die die PC Service GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die PC Service GmbH unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Soweit im folgenden vom Kaufgegenstand die Rede ist, umfaßt dieser Begriff Hard und Software sowie Zubehör gleichermaßen.

 

2. Angebote und Vertragsschluß

2.1
Unsere Angebote sind freibleibend, insbesonders hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit.
2.2
Ein Vertrag kommt erst durch Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Zusagen sowie Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch bevollmächtigte Vertreter der PC Service GmbH. Bestellungen des Kunden gelten auf Basis dieser Geschäftsbedingungen als angenommen, wenn wir dem Besteller eine Auftragsbestätigung zusenden oder stillschweigend die Leistung ausführen.
2.3
Ein Vertrag wird nur unter Zugrundelegung der eigenen Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Die Bedingungen der Besteller, denen wir hiermit widersprechen, sind unverbindlich, auch wenn in der Bestellung unmittelbar auf sie Bezug genommen ist.
2.4
Tritt der Besteller innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung, aber vor Bestätigung von seinem Auftrag zurück, so haftet er für alle der PC Service GmbH in Ansehung des Auftrags entstandenen Kosten und Auslagen.
2.5
Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von der PC Service GmbH berichtigt werden. Rechtsansprüche des Bestellers aufgrund nachweisbar irrtümlich erfolgter Angaben, die ihm offensichtlichen Widerspruch zu den sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, sind ausgeschlossen.

3. Angaben und Unterlagen zum Liefergegenstand, Vervielfältigung, Änderung, Weitergabe und Programmschutz

3.1
Das Angebot nebst allen dazugehörigen Unterlagen, insbesondere Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Funktionsbeschreibungen sowie Ablichtungen ist nur innerhalb technisch vertretbarer Toleranzen maßgebend. Es bleibt nebst allen vorerwähnten Bestandteilen das geistige Eigentum der PC Service GmbH und genießt urheberrechtlichen Schutz. Daher darf es nicht ohne unsere ausdrückliche, vorher schriftlich zu erteilende Zustimmung, an Dritte weitergegeben oder sonst wie benutzt werden, und sind auf Verlangen zurückzugeben.
3.2
Dem Kunden ist die Vervielfältigung und Änderung der ihm verkauften und/oder zur Nutzung überlassenen Software sowie die vorübergehende Überlassung oder Erteilung von Unterlizenzen an Dritte untersagt.
3.3
Die Entfernung von Programmierschutzmechanismen ist unzulässig.
3.4
Die PC Service GmbH behält sich Änderungen in der Hard und Softwareausstattung bis zur Lieferung vor, durch die jedoch die Interessen des Bestellers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden dürfen.

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

4.1
Alle Preise verstehen sich in Euro netto ab Lager, Verladung ab Lager, jedoch ausschließlich Mehrwertsteuer sowie ausschließlich Verpackung, Transportkosten, Montage und Ausrüstung mit vom Auftrag nicht umfaßter weiterer Einrichtungen.
Eine Anlieferung der Kaufgegenstände, eine Aufstellung von Geräten (Hardware) und Installation von Programmen (Software) durch uns sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal wird gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2
Mehrwertsteuer, Versicherungskosten, Zölle, Konsulatskosten sowie sonstige öffentlich-rechtlichen Abgaben stellen wir gesondert in Rechnung.
4.3
Zahlungen sind bar ohne jeden Abzug frei an unsere Zahlstelle zu leisten, und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung, es sei denn, daß ein Skontoabzug oder ein anderes Zahlungsziel vorher schriftlich vereinbart worden ist. Die PC Service GmbH behält sich vor, die Lieferung von sofortiger Barzahlung abhängig zu machen.
Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel hereinzunehmen. Ihre Entgegennahme erfolgt nur erfüllungshalber. Etwaige Diskont- oder Bankspesen, auch für Weiterbegebung und Prolongation von Wechseln, gehen zu Lasten des Bestellers. Zahlungen gelten erst als an dem Tag geleistet, an welchem wir über den Betrag verlustfrei in bar verfügen können.
4.4
Die in der Annahme von Wechseln dienende Stundungsvereinbarungen erfolgen unter dem Vorbehalt, daß kein Wechsel zu Protest geht. Im Fall eines Wechselprotests werden sämtlichen Forderungen aus dem Geschäft, für das Wechsel angenommen wurden, sofort zur Zahlung fällig.
4.5
Werden nach Vertragsschluß Umstände bekannt, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers schließen lassen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Besteller sofort angemessene Sicherheitsleistungen ohne Rücksicht auf die Fälligkeit der Forderungen zu verlangen oder Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung zu fordern. Kommt der Besteller einer entsprechenden Aufforderung nicht nach, können wir vom Vertrag zurücktreten. Beim Rücktritt vom Vertrag können wir für zurückgehende Liefergegenstände eine angemessene Vergütung für Gebrauch und/oder Wertminderung verlangen. Frachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
4.6
Ist der Besteller mit seiner Zahlung in Verzug, so sind wir unbeschadet der Geltendmachung weitergehender Ansprüche, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Besteller zur Zahlung gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Besteller bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben. Auf diese Folge haben wir den Besteller bei der Nachfristsetzung hinzuweisen.
4.7
Gerät der Besteller durch die gesamte oder teilweise Nichteinhaltung eines Zahlungstermins in Verzug, so sind Verzugszinsen zum üblichen Bankzinssatz, mindestens aber 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wir sind berechtigt, angemessene Kosten und Gebühren für das Mahnverfahren zu berechnen.
4.8
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sowie die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Besteller sind ausgeschlossen, es sei denn, daß die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

5. Lieferung

5.1
Lieferfristen und Liefertermine gelten als annähernd vereinbart, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Zusage verbindlicher Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Übersendung der für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben und Unterlagen des Bestellers, der Erteilung sonstiger notwendiger Genehmigungen und Freigaben sowie der Klärung aller technischen Einzelheiten und nicht vor Eingang der vereinbarungsgemäß zu entrichtenden Abschlagszahlung des Bestellers.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden zur Bereitstellung der technischen Voraussetzungen für die gegebenenfalls erforderliche Inbetriebnahme voraus.
5.2
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.3
Teillieferungen sind zulässig.
5.4
Wird ein unverbindlicher Liefertermin nicht eingehalten, so ist eine angemessene neue Frist zu vereinbaren; als angemessen und vereinbart gilt im Zweifel eine solche von einem Monat. Verzug tritt erst nach fruchtlosem Ablauf der neuen Frist ein.
5.5
Kommt die PC Service GmbH mit einer Lieferung in Verzug oder wird eine Lieferung unmöglich, so kann der Besteller nach angemessener Fristsetzung unter Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten.
5.6
Wir haften für Verzögerungsschäden nur infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch Organe oder Erfüllungsgehilfen. Dieser Haftungsmaßstab gilt auch hinsichtlich der Ersatzpflicht bei Schäden sonstiger Art - auch aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und Nichterfüllung - ausgenommen sind Schäden aus Verletzung sogenannter Kardinalspflichten, deren Einhaltung für das Erreichen des Vertragszwecks unabdingbare Voraussetzung ist.
5.7
Besteht nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen eine Haftung der PC Service GmbH, so ist der Besteller berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede Woche der Verspätung 0,5% im Ganzen aber höchstens 5% des Werts der Gesamtlieferung, sofern der vom Besteller nachgewiesene Verzugsschaden die prozentual berechnete Entschädigungssumme übersteigt.
Für andere als Verzögerungsschäden werden 70 % des nachgewiesenen Schadens ersetzt. Für mittelbare und Folgeschäden wird kein Ersatz geleistet.
5.8
Verursacht der Besteller eine Lieferverzögerung, so werden die noch ausstehenden Zahlungen aus dem Vertrag einen Monat nach dem Datum fällig, zu dem die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist. Die Verwahrung der Liefergegenstände erfolgt in diesem Fall auf alleinige Gefahr und Kosten des Bestellers. Zu den Kosten gehört auch ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Wertes der Lieferung für jeden angefangenen Monat der Aufbewahrung; das Lagergeld wird auf 5 % begrenzt, soweit nicht höhere Kosten nachgewiesen werden.
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände z. B. bei Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Transportproblemen, behördlichen Eingriffen usw. auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, falls wir dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung der Lieferverpflichtung gehindert sind.
Sofern die Lieferverzögerung länger als 4 Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Wird durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Schadensersatzansprüche kann der Besteller hieraus nicht herleiten, auch wenn die vorbezeichneten Umstände zum Zeitpunkt eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Über Beginn und Ende der Hindernisse wird die PC Service GmbH den Besteller unverzüglich benachrichtigen.

6. Versand, Gefahrübergang und Abnahme

6.1
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung ab Lager auf den Besteller über, und zwar auch in den Fällen von Teillieferungen und vereinbarter frachtfreier Lieferung. Eventuelle Rücksendungen an uns erfolgen auf Gefahr und Verrechnung des Bestellers.
Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
6.2
Versicherungen gegen Transportschäden obliegen dem Besteller, soweit im Einzelfall nichts abweichendes vereinbart ist.
6.3
Angelieferte Ware ist, wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Ziffer 7. entgegen- und abzunehmen.

7. Mängelhaftung und Gewährleistung

Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt : 7.1
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes insbesondere wegen fehlerhafter Fabrikation oder schlechtem Material sich als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit als erheblich beeinträchtigt erweisen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Sollte vertraglich ausdrücklich eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart worden sein, tritt diese anstelle der vorgenannten sechs Monatsfrist.
7.2
Für das Ersatzstück und für die Nachbesserung haften wir in gleicher Weise wie für den Liefergegenstand, jedoch nicht über die ursprüngliche Frist für die Mängelhaftung hinaus.
7.3
Der Besteller muß offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen seit Übergabe schriftlich anzeigen. Die mangelhaften Lieferteile sind in unverändertem Zustand zu unserer Besichtigung bereit zu halten. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung sind sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen uns ausgeschlossen.
7.4
Schlägt die zweite Nachbesserung und/oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages bezüglich des betroffenen Teils verlangen.
7.5
Besteht für neue Waren zusätzlich zu unserer Gewährleistungspflicht eine Herstellergewährleistung, so verpflichtet sich der Besteller, direkt oder durch unsere Vermittlung vor unserer Inanspruchnahme eine Garantieleistung des Herstellers zu beanspruchen; dessen gerichtlicher Inanspruchnahme bedarf es jedoch nicht.
7.6
Unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt darüberhinaus
a) bei Um- oder Einbau von Komponenten in den Kaufgegenstand durch den Kunden oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung. Belastungsanzeigen des Kunden oder Dritter in diesem Zusammenhang sind für uns unwirksam.
b) bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Kunden.
c) bei schuldhafter Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung (Benutzerhandbuch) und Wartungs- bzw. Pflegeanweisung.
d) bei übermäßiger Beanspruchung z.B. von Druckern
e) bei natürlicher Abnutzung
f) bei Einflüssen durch Raumtemperatur oder Witterung
g) wenn der Kunde uns zur Vornahme von Mängelbeseitigungsarbeiten bzw. Ersatzlieferungen nicht in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit gewährt
h) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw. Einsatz ungeeigneter Zusatzgeräte und
i) bei Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von uns nicht ausdrücklich freigegeben wurden, sowie
j) für Schäden, die durch fehlerhafte Software oder deren fehlerhafte Anwendung durch den Besteller entstehen.
7.7
Von uns genannte technische Daten und Produktangaben aller Art gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften i. S. d. §§ 459 II, 463 BGB, es sei denn, daß sie von uns gegenüber dem Besteller ausdrücklich schriftlich als solche bestätigt wurden. In jedem Fall bedürfen zugesicherte Eigenschaften, gleich welcher Art, der schriftlichen Bestätigung durch uns.
7.8
Uns ist zur Vornahme von Nachbesserungen und Ersatzlieferungen angemessene Zeit und Gelegenheit einzuräumen; sofern dies verweigert wird, erlischt die Mängelhaftung.
7.9
Solange der Besteller seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt, sind wir zur Mängelbeseitigung nicht verpflichtet.
7.10
Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Organen oder Erfüllungsgehilfen. Er gilt auch nicht bei Fehlen von Eigenschaften, die zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Mängelfolgeschäden abzusichern.
7.11
Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften wir ebenfalls nur in dem vorgenannten Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn von Wartungs- oder Mängelgewährleistungsarbeiten eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1
Die Lieferung aller Gegenstände erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
8.2
Die Liefergegenstände bleiben in unserem Eigentum bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich der künftig aus Lieferverträgen entstehenden Forderungen voll, insbesondere mit Zinsen und Kosten beglichen sind. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bis zur Einlösung sämtlicher uns in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks sowie bei Verbindlichkeiten aus mehreren Lieferungen bis zur Tilgung der gesamten Schuld bestehen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
8.3
Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstands erfolgt für uns ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung des Liefergegenstands mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns ein Miteigentumsanteil an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Werts ihres Liefergegenstands (Rechnungswert) zu dem Wert der übrigen verarbeiteten Waren zu. Erwirbt der Besteller Alleineigentum (§947II BGB), so ist er verpflichtet, uns an der neuen Sache im oben angegebenen Umfang das Miteigentum einzuräumen und diese unentgeltlich für uns zu verwahren.
8.4
Die von uns gelieferten Gegenstände und die aus ihrer Be- und Verarbeitung entstehenden Sachen (Vorbehaltsware) dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden, insbesondere darf der Besteller den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Ausnahmen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.
8.5
Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche neben allen Nebenrechten tritt der Besteller bereits jetzt an uns zu unserer Sicherung ab. Die PC Service GmbH nimmt die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft oder besteht für uns nur ein Miteigentumsrecht an der weiter veräußernden Vorbehaltsware, so gelten die Kaufpreisforderungen und sonstigen Ansprüche lediglich in der Höhe als abgetreten, die dem Rechnungswert der von uns gelieferten Vorbehaltsware entspricht.
8.6
Der Besteller ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen solange berechtigt, wie er seinen Vertragsverpflichtungen gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
Auf Verlangen hat der Besteller gegenüber uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Drittschuldner die Abtretung aufzuerlegen.
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten den Wert unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten in entsprechendem Umfang zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8.7
Bei Pfändungen oder Beschlagnahme oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller.
8.8
Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Einbruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller hat die Pflicht, die Vorbehaltsware in technisch einwandfreiem Zustand zu halten, sie pfleglich zu behandeln und sorgfältig zu verwahren.

9. Allgemeine Haftung

9.1
In Ergänzung zur Gewährleistungsregelung nach Abschnitt 7 haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Organe und Erfüllungsgehilfen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung, Unmöglichkeit sowie bei Verletzung von Beratungs- oder sonstigen Unterstützungsleistungen und unerlaubter Handlung.
9.2
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der fahrlässigen Verletzung sogenannter Kardinalspflichten, deren Einhaltung für das Erreichen des Vertragszwecks unabdingbare Voraussetzung ist. In diesem Fall werden nur die vorhersehbaren Schäden in Höhe von 70% des nachgewiesenen Schadens ersetzt.
Von dieser Regelung bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

10. Schweigepflicht / Datenschutz

10.1
Wir sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen.
10.2
Wir verpflichten uns und alle von uns zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen auf die Einhaltung der vorstehenden Vorschrift.
10.3
Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1
Erfüllungsort ist für beide Parteien Neuffen.
11.2
Der Gerichtsstand für alle aus dem oder über das Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, sofern der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für Neuffen zuständige Gericht. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sofern einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieses Verkaufs, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ungültig sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

PC Service Krohmer & Fischer GmbH, Neuffen

 



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